Daten zu den Zahlungen

Ab 1. Jänner 2013 beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Körperschaften und somit auch für die autonomen Schulen staatlicher Art Südtirols 30 Tage.
Diese Bestimmung wurde durch die EU-Richtlinie 2000/35/EU eingeführt und durch das Legislativdekret vom 9. Oktober 2002, Nr. 231, in der nationalen Rechtsordnung verankert.